Rechtsprechung
BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mitzuprotokollierende wesentliche Förmlichkeit - Sachverständige - Protokollierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 455
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Die Revision macht geltend, diese Notiz stelle eine private Aufzeichnung im Intimbereich des Angeklagten dar, die - da seine Einwilligung zur Verlesung nicht eingeholt worden sei - einem grundrechtlichen Beweisverwertungsverbot unterliege (BGHSt 19, 325; vgl. auch BVerfGE 34, 238). - BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63
Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit …
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Die Revision macht geltend, diese Notiz stelle eine private Aufzeichnung im Intimbereich des Angeklagten dar, die - da seine Einwilligung zur Verlesung nicht eingeholt worden sei - einem grundrechtlichen Beweisverwertungsverbot unterliege (BGHSt 19, 325; vgl. auch BVerfGE 34, 238). - BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Angesichts des Erregungszustandes, in den der Angeklagte durch das Verhalten seiner Ehefrau und ihres Freundes unmittelbar vor Tatbegehung geraten war (UA S. 9), und allgemein im Hinblick auf "die für den Angeklagten außerordentlich bedrückende familiäre Situation" (UA S. 21) wäre die Strafkammer gehalten gewesen, die wesentlichen Darlegungen und Schlußfolgerungen des psychiatrischen Sachverständigen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Fehlerfreiheit notwendig war (vgl. BGHSt 7, 238, 239/240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315).
- BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - …
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Angesichts des Erregungszustandes, in den der Angeklagte durch das Verhalten seiner Ehefrau und ihres Freundes unmittelbar vor Tatbegehung geraten war (UA S. 9), und allgemein im Hinblick auf "die für den Angeklagten außerordentlich bedrückende familiäre Situation" (UA S. 21) wäre die Strafkammer gehalten gewesen, die wesentlichen Darlegungen und Schlußfolgerungen des psychiatrischen Sachverständigen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Fehlerfreiheit notwendig war (vgl. BGHSt 7, 238, 239/240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315). - BGH, 16.03.1976 - 5 StR 72/76
Voraussetzungen für das Merkmal der beabsichtigten Drohung im Tatbestand der …
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Es genügt, daß er weiß oder billigend damit rechnet, die - beabsichtigte - Drohung sei geeignet, in dem Dritten Furcht vor ihrer Verwirklichung hervorzurufen (BGHSt 26, 309, 310/311). - BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Angesichts des Erregungszustandes, in den der Angeklagte durch das Verhalten seiner Ehefrau und ihres Freundes unmittelbar vor Tatbegehung geraten war (UA S. 9), und allgemein im Hinblick auf "die für den Angeklagten außerordentlich bedrückende familiäre Situation" (UA S. 21) wäre die Strafkammer gehalten gewesen, die wesentlichen Darlegungen und Schlußfolgerungen des psychiatrischen Sachverständigen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Fehlerfreiheit notwendig war (vgl. BGHSt 7, 238, 239/240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315). - BGH, 28.08.1984 - 1 StR 427/84
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlags - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Dieser Feststellung steht das Schweigen der Sitzungsniederschrift nicht entgegen, da sich die (negative) Beweiskraft des Protokolls nur auf die wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrens bezieht (§ 273 Abs. 1, § 274 Satz 1 StPO); dazu gehört die Anwesenheit eines Sachverständigen nicht, weil der Sachverständige nicht zu denjenigen Personen zählt, deren Anwesenheit das Gesetz zwingend vorschreibt (§ 226 StPO; vgl. BGH, Urt. vom 28. August 1984 - 1 StR 427/84 - bei Pfeiffer/ Miebach NStZ 1985, 207).
- BGH, 05.08.2010 - 3 StR 210/10
Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme (Ernsthaftigkeit der Drohung; …
Unerheblich ist auch, ob das Opfer die geäußerte Drohung (Alt. 2.) tatsächlich als Zwang empfindet und der Täter entschlossen ist, sie in die Tat umzusetzen (BGH, Urteil vom 16. März 1976 - 5 StR 72/76, BGHSt 26, 309, 310; BGH, Urteil vom 21. Mai 1985 - 1 StR 175/85, NStZ 1985, 455). - BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen
- BGH, 10.03.1999 - 2 StR 613/98
Unterlassene Benachrichtigung der Verteidiger der Beschuldigten (Vernehmung durch …
- BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG
Die (negative) Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO erstreckt sich nicht auf die Abwesenheit von Personen, deren Anwesenheit das Gesetz nicht zwingend vorschreibt (vgl. BGH NStZ 1985, 455;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 274 Rdn. 8), so daß die Klärung dieser Frage dem Freibeweis zugänglich ist. - BGH, 28.06.1985 - 4 StR 286/85
Verminderte Schuldfähigkeit bei dem Zusammentreffen einer angeborenen Debilität …
Das Landgericht wäre gehalten gewesen, die vom Sachverständigen vorgenommene Berechnung im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Fehlerfreiheit notwendig war (vgl. BGHSt 7, 238, 239/240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315; BGH, Urteil vom 21. Mai 1985 - 1 StR 175/85).